Arbeiten in der Plattformökonomie
Berlin: (hib/CHE) Unternehmen sollen die Potenziale der Plattformökonomie nutzen können. Gleichzeitig müssen auch in der Plattformökonomie gute Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung gewährleistet sein. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15905) auf eine Kleine Anfrage (19/15434) der AfD-Fraktion.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe zur Entwicklung von Gestaltungsansätzen für gute Arbeit in der Plattformökonomie eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingerichtet. Die Projektgruppe prüfe derzeit noch, inwieweit die bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen auch für die Geschäftsmodelle der Plattformökonomie sowie für die Schutzbedarfe von Beschäftigten passen, schreibt die Bundesregierung.