Arbeitsgruppe zum Namensrecht
Berlin: (hib/STO) Um eine Arbeitsgruppe zum Namensrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/15039) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14633). Danach haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Vorbereitung von Überlegungen für eine mögliche Reform des Namensrechts 2018 eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Experten aus Wissenschaft, Justiz und Verwaltung eingerichtet. Sie beschäftige sich mit Lösungsoptionen für bestehende namensrechtliche Schwierigkeiten und Möglichkeiten der Fortentwicklung des deutschen Namensrechts.
„Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich allgemein sowohl mit bestehenden Unzulänglichkeiten des bürgerlichen Namensrechts als auch mit Fragen des öffentlichen Namensrechts, insbesondere geht es um die Funktion des Namens im Familienrecht, Fragen der Namenskontinuität und Fragen der Namensänderung“, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist geplant, ein Eckpunktepapier mit Anregungen für eine Reform des Namensrechts vorzulegen. Dieses Eckpunktepapier soll den Angaben zufolge veröffentlicht werden.