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19.12.2019 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 1453/2019

Berufskrankheiten und Unfälle

Berlin: (hib/CHE) Die Zahlen der meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfälle sind 2018 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig gewesen. Laut des aktuellen Berichts über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/15935) vorgelegt hat, gab es 949.309 und damit 0,6 Prozent weniger meldepflichtige sowie 541 und damit 4,1 Prozent weniger tödliche Arbeitsunfälle als 2017.

Die Unfallquote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter lag mit 24,2 höher als im Vorjahr. Dies sei allerdings weitestgehend auf eine Veränderung der Erfassung der Arbeitsstunden und dadurch auch der Vollarbeiterzahlen zurückzuführen, so die Regierung. Differenziert nach Unfallversicherungsträgern finden sich die höchsten Unfallquoten in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

2018 wurden laut Bericht im Vergleich zum Vorjahr mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (82.622; plus 3,6 Prozent) registriert. Diese Steigerung sei aber teilweise auf die Aufnahme neuer Berufskrankheiten und die Erweiterung bestehender Berufskrankheiten auf weitere anerkennungsfähige Erkrankungen zurückzuführen, schreibt die Regierung. Die größten Anstiege finden sich demnach bei der 2015 neu eingeführten Berufskrankheit Hautkrebs durch UV-Strahlung und bei Lärmschwerhörigkeit.

Die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent auf 167.978 gestiegen. Differenziert nach Diagnosegruppen sind Erwerbsminderungsrenten aufgrund von Neubildungen um 3,6 Prozent auf 22.404 überdurchschnittlich angestiegen. Psychische und Verhaltensstörungen sind im Vergleich zu anderen Diagnosegruppen weiterhin die häufigste Ursache für Verrentungsfälle.

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