Wirksamkeit von Gesundheits-Apps
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/16057) klare Qualitätsanforderungen an sogenannte Gesundheits-Apps. Einen systematischen Überblick über die mehr als 300.000 Apps, ihre wissenschaftliche Fundierung und Wirksamkeit gebe es nicht.
Daher müssten Apps als Voraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mindestens in einer wissenschaftlichen Studie ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt haben.
Die Probezeit von bis zu 24 Monaten sei zu streichen. Ferner müsse der Begriff „positive Versorgungseffekte“ genau definiert werden. Hersteller von Gesundheits-Apps müssten dazu verpflichtet werden, genaue Angaben zur Zielgruppe, Funktionsweise, Wirkungsweise und Zweckbestimmung zu machen.