Eichung von KfZ-Prüftechnik
Berlin: (hib/FNO) Die Kontrollen von Messgeräten im Kfz-Gewerbe können nicht zusammengelegt werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Eichung eine hoheitliche Aufgabe zur Markt- und Verwendungsüberwachung, ein Kalibrierschein enthalte daher nicht alle Merkmale eins Eichscheins. Das schreibt sie in einer Antwort (19/15027) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14482). Eine Doppelprüfung sei allerdings nicht auszuschließen, daher werde derzeit geprüft, ob Synergieeffekte besser genutzt werden können. Bis zur geplanten Einführung einer verpflichtenden Partikelmessung ab dem 1. Januar 2021 werden alle Kalibrierlabore die neuen Bezugsnormen erhalten haben. Nach groben Schätzungen werden etwa 50.000 Abgasmessgeräte von den Werkstätten benötigt.