Projekte von Ländern und Kommunen
Berlin: (hib/JOH) Projektanträge für entwicklungspolitische Maßnahmen von Ländern und Kommunen werden vor ihrer Bewilligung durch die Fach- und Länderreferate des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Auswärtigen Amt (AA) auf Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen Vorgaben und den außen- sowie entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung geprüft. Das schreibt sie in einer Antwort (19/15617) auf eine Kleine Anfrage (19/15086) der AfD-Fraktion. Die Länder seien berechtigt, Abkommen mit Drittstaaten in den Bereichen zu schließen, in denen Länderhoheit bestehen, heißt es darin. Diese Abkommen würden über die jeweiligen Staatskanzleien der Länder verwaltet und müssten dort abgefragt werden. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder der Außenpolitik bestünden allerdings keine entsprechenden völkerrechtlichen Abkommen.