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07.01.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 15/2020

Maßnahmen gegen die Schweinepest

Berlin: (hib/EIS) Mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf China ist das Land mit der weltweit größten Schweineproduktion betroffen. Verlässliche Angaben würden dazu allerdings nicht vorliegen, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15727) auf eine Kleine Anfrage (19/15378) der FDP-Fraktion. Weiter heißt es, dass die ASP in China zu einem erheblichen Rückgang der Schweinepopulation führen könne. Um die Einschleppung des Virus nach Deutschland zu verhindern, sei der Handel mit lebenden Hausschweinen, frischem Schweinefleisch sowie Zubereitungen und Erzeugnissen aus Fleisch von Haus- und Wildschweinen aus den ASP-Regionen betroffener EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt, unter Erfüllung bestimmter tiergesundheitlicher Anforderungen aber möglich. Das Verbringen von lebenden Wildschweinen in andere Mitgliedstaaten sei hingegen ausnahmslos verboten. Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Haus- oder Wildschweinen aus nichtzugelassenen Drittländern oder Drittlandbetrieben in die EU sei ebenfalls verboten. Um den Eintrag von ASP in die Bestände von Hausschweinen zu verhindern, sei die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, heißt es weiter. Eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen, ein bundesweites Monitoring von Haus- und Wildschweinen auf ASP sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Prävention und Früherkennung der Seuche sollen ihren Teil dazu beitragen, einen möglichen Eintrag des Erregers möglichst frühzeitig zu erkennen und der Weiterverbreitung der Seuche entgegenzuwirken.

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