Bekämpfung des Rechtsextremismus
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, mit dem mehrere Punkte des von der Bundesregierung am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15595). Der Gesetzentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, sobald er den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden im Rahmen der Beteiligung zugeleitet wird. Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen und ob die Maßnahmen einen angemessenen bürgerrechtlichen Schutz unschuldiger Bürger gewährleisten.
Bei der geplanten Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei die Möglichkeit nicht auszuschließen, schreibt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage, dass auch nicht rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Allerdings solle die neu einzuführende Meldepflicht an das im NetzDG vorgesehene Verfahren zum Umgang mit Beschwerden anknüpfen. Dieses sehe unter anderem vor, dass die Anbietenden sozialer Netzwerke die in der Beschwerde genannten Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit hin prüfen. Nur die aufgrund positiver Prüfung entfernten Inhalte könnten der Meldepflicht an das Bundeskriminalamt unterliegen.