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07.01.2020 Gesundheit — Antrag — hib 16/2020

FDP will Reform der Notfallversorgung

Berlin: (hib/PK) Die Notfallversorgung muss nach Ansicht der FDP-Fraktion reformiert werden. In Deutschland seien mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt, für die jedoch unterschiedliche gesetzgeberische Zuständigkeiten und rechtliche Vorgaben gälten, heißt es in einem Antrag (19/16037) der Fraktion.

Die FDP fordert über festgelegte Telefonnummern ständig erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten als jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden.

Der Rettungsdienst würde als eigenständiger Leistungsbereich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geregelt. Zudem sollte ein bundesweit verbindliches Heilberufegesetz geschaffen werden, das eigenständige Befugnisse der Notfallsanitäter, Pflegekräfte und anderer Gesundheitsfachberufe festlege.

Die an der Notfallversorgung beteiligten Bereiche müssten digital vernetzt werden, um einen Zugriff und Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Mit den Ländern müsse über eine Reform der Kompetenzverteilung im Bereich der Rettungsdienste, Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung aufgenommen werden. Ziel sei der Abbau der ambulant-stationären Sektorengrenze und die Schaffung eines einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmens für den Rettungsdienst.

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