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07.01.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 16/2020

Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen

Berlin: (hib/MWO) Um falsche Bewertungen auf Online-Plattformen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15597). Solche Fake-Bewertungen, die gar nicht von Kunden abgegeben wurden, stellen nach Ansicht der Bundesregierung eine Irreführung von Verbrauchern dar und beeinträchtigen den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Das betreffe nicht nur touristische Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen, sondern den gesamten Online-Handel, schreibt die Bundesregierung. Fake-Bewertungen seien bereits Gegenstand verbraucherpolitischer Überlegungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich einer Stärkung der Rechtsdurchsetzung und Regulierung auf europäischer Ebene. Aufgrund des begründeten Verdachts des Vorliegens erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften durch gefälschte oder manipulierte Kundenbewertungen habe zudem das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen eingeleitet.

Weiter schreibt die Bundesregierung, mit der jüngst verabschiedeten Modernisierungs-Richtlinie im Rahmen des sogenannten New Deal for Consumers seien auf EU-Ebene eine Reihe von Regelungen zum Schutz vor gefälschten Verbraucherbewertungen beschlossen worden. So müssten Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, künftig erläutern, ob und gegebenenfalls wie sie kontrollieren, ob diese tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Auch dürften Unternehmen nicht behaupten, dass Bewertungen von Nutzenden stammen, ohne zuvor angemessene Maßnahmen ergriffen zu haben, um zu prüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Außerdem werde es Unternehmen untersagt, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder andere damit zu beauftragen.

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