Inhaftierte Deutsche in der Türkei
Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich mit dem Stand von Ende November 2019 insgesamt 59 deutsche Staatsangehörige wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe in der Türkei in Haft. Der jeweilige Tatvorwurf wird der Bundesregierung nicht in allen Fällen angezeigt, heißt es in der Antwort (19/15960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14895). Zudem lägen nicht alle Informationen zum jeweiligen Strafverfahren vor. Eine abschließende Einschätzung und damit eine juristische Einordnung zur „Willkürlichkeit“ von Festnahmen sei der Bundesregierung nicht möglich. Unabhängig von den konkreten einzelnen Haftfällen warne die Bundesregierung in ihren Reise- und Sicherheitshinweisen vor der Gefahr willkürlicher Festnahmen in der Türkei und betone, dass auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung führen könnten. Des Weiteren beziffert die Bundesregierung in der Antwort - ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben - die Zahl der Einreisesperren der Türkei gegen deutsche Staatsangehörige seit Anfang 2017 auf 216 und die Zahl der Ausreisesperren auf 74.