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08.01.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 31/2020

Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten

Berlin: (hib/STO) Um die Aufnahme aus Seenot geretteter Migranten geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16207) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15601). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verständigten sich die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Maltas im Beisein der Europäischen Kommission und der finnischen Ratspräsidentschaft im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung vom 23. September 2019 zur Etablierung eines temporären kontrollierten Notfallmechanismus darauf, dass die Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren künftig innerhalb von vier Wochen erfolgen soll.

Ihrer Auffassung nach haben die in der gemeinsamen Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren getroffenen Vereinbarungen bereits Gültigkeit, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die bisherigen Erfahrungen und die Teilnahme verschiedener Mitgliedstaaten an der Übernahme der Zuständigkeit für die Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen würden von ihr positiv bewertet. Bei den Treffen zur Weiterentwicklung der operativen Abläufe habe eine „bedeutende Anzahl“ an Mitgliedstaaten teilgenommen. „Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass sich weitere Mitgliedstaaten auf Grundlage der Absichtserklärung an solidarischen Maßnahmen gegenüber den Anrainerstaaten an der zentralmediterranen Route beteiligen werden“, heißt es in der Antwort weiter.

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