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09.01.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 37/2020

Fall des von Italien inhaftierten K.R.

Berlin: (hib/STO) Um den Fall des von Italien inhaftierten K.R. geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15709). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde K. R. im Oktober 2014 in Chile „wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, Beteiligung an Entführung und mehrfachen Mordes während der Militärdiktatur von Augusto Pinochet“ rechtskräftig zu zehn Jahren und einem Tag Haft verurteilt. „Der Haftstrafe soll sich K. R., der sowohl die chilenische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch kurz nach dem Urteil durch seine Flucht mit Hilfe seines deutschen Passes in die Bundesrepublik entzogen haben“, heißt es in der Vorlage weiter. Bis zu seiner Verhaftung im Juni 2019 im italienischen Parma solle er unbehelligt in Köln gelebt haben. Bei einer Reise nach Italien sei er aufgrund eines Interpol-Haftbefehls verhaftet worden.

Der Bundesregierung ist ihrer Antwort zufolge seit dem Jahr 2015 ein Interpol-Fahndungsersuchen gegen K. R. bekannt. Die Fahndung sei in Deutschland wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verfolgten nicht umgesetzt worden, „da eine Auslieferung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Hinblick auf Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht erfolgt“.

Die Festnahme von K. R. in Italien ist der Bundesregierung laut Vorlage seit dem 3. Juni 2019 bekannt. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat Chile Deutschland nicht um eine Auslieferung von K. R. ersucht. Auch hat Chile der Bundesregierung zufolge kein Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung gegen K. R. gerichtet. Ob ein Ersuchen an Italien gerichtet wurde, sei ihr nicht bekannt.

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