Vereinbarkeit von ETS und CORSIA
Berlin: (hib/LBR) Die Entscheidung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), dass das CO2-Kompensationssystem CORSIA das einzig globale, marktbasierte Klimainstrument zur CO2-Reduktion darstellt, hat laut Bundesregierung keine direkten Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel (EU-ETS). Die Erklärung der ICAO sei nicht rechtsverbindlich. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/15965) auf eine Kleine Anfrage (19/15536) der FDP-Fraktion. In dieser hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob die Regierung die aktuell angewandte Regelung zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-ETS mit CORSIA vereinbar hält. Das Verhältnis von EU-ETS und CORSIA sei nicht geklärt, derzeit werde CORSIA in einem Rechtsakt „unterhalb der Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt“, heißt es in der Antwort weiter. In diesem Jahr erwarte die Bundesregierung einen Vorschlag der EU-Kommission zum Zusammenwirken beider Systeme.