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10.01.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 42/2020

Vorbereitungsdienst beim BfV

Berlin: (hib/STO) Über fachspezifische Ausbildungsinhalte des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des mittleren Dienstes im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einschließlich der theoretischen Lehrinhalte an der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15521). Danach gliedert sich der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in einen zweieinhalb Monate dauernden Grundlehrgang (AfV), ein halbjähriges „Praktikum I“ (BfV), einen einmonatigen Aufbaulehrgang (AfV), ein ganzjähriges „Praktikum II“ (BfV) und einen wiederum zweieinhalb Monate währenden Abschlusslehrgang (AfV).

In den Praktika werden die Anwärter den Angaben zufolge in Schwerpunktbereichen der Laufbahn des mittleren Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes mit den wesentlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden vertraut gemacht. Ziel des Praktikum I, das beim BfV stattfinde, sei es, die Anwärter „mit adressatenorientiertem Verhalten und den Aufgaben der allgemeinen Verwaltung des Bundes, insbesondere mit dem Registraturwesen, der Personal-/Organisationsverwaltung sowie dem Haussicherungsdienst, vertraut zu machen“. Hierbei vertieften die Anwärter die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse und lernten, sie in der Praxis anzuwenden. Während des Praktikums II werden die Anwärter laut Vorlage in wenigstens drei verschiedenen Fachabteilungen des BfV ausgebildet und während dieser Zeit mindestens fünf Monate einer Observationsgruppe zugewiesen.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, gliedert sich die fachtheoretische Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes in Grund-, Aufbau- und Abschlusslehrgang. Sie werde praxisbezogen und anwendungsorientiert durchgeführt. Sie diene der Vermittlung des für die Laufbahn des mittleren Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes erforderlichen Wissens und der Vertiefung und der Erweiterung der durch die praktische Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Lehrfächer seien unter anderem Staatsrecht, Recht der Nachrichtendienste, Straf- und Strafprozessrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten, Rechts-, Links-, Ausländerextremismus und -terrorismus, Spionageabwehr, Geheimschutz, Informationsbeschaffung und -auswertung, Recht des öffentlichen Dienstes sowie Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.

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