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10.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 43/2020

308.721 Unfälle mit Personenschaden

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Bundesregierung im Straßenverkehr 308.721 Unfälle mit Personenschaden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15920) hervor. Im Schienenverkehr gab es der Vorlage zufolge 2018 459 Unfälle mit Personenschaden - im Luftverkehr lag die Zahl bei 66.

Über die den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse vor. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (KH-Versicherer) hafteten bei Personenschäden für die Behandlungskosten der verletzten Person in vollem Umfang, „außer es besteht ein Teilungsabkommen“, schreibt die Regierung. Teilungsabkommen würden zwischen KH-Versicherern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen, um unabhängig von Haftungs- und Verschuldensfragen eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Zwischen KH-Versicherern und privaten Krankenversicherern könnten ebenfalls Teilungsabkommen abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort. Der Bundesregierung lägen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie die einzelnen Teilungsabkommen ausgestaltet sind. „Den Versicherten entsteht durch die Vereinbarungen kein Nachteil“, wird mitgeteilt.

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