+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.01.2020 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 46/2020

Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (19/16428) vorgelegt, der am kommenden Mittwoch in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, stellen eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs Angriffe sogenannter Innentäter dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

Hierbei habe die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit des Betroffenen auf Grund einer möglichst umfassenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles zu bewerten, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes weiter. Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher „für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt und so verbesserte Voraussetzungen für die umfassende Bewertung der Zuverlässigkeit geschaffen werden“.

Ferner sollen die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert werden. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden. Schließlich sollen die Möglichkeiten internationaler Kooperation gestärkt werden, „indem eine erweiterte Mitwirkung der Luftsicherheitsbehörden bei Überprüfungen durch ausländische Stellen ermöglicht wird“.

Marginalspalte