Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien
Berlin: (hib/FNO) Nach dem Exportstopp sind nach Angaben der Bundesregierung keine Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern von Inhabern gültiger Einzelgenehmigungen nach Saudi-Arabien ausgeführt worden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/15403) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13424). Bei einem Verstoß gegen die Ruheanordnung hätten sich Unternehmen nach dem Außenwirtschaftsgesetz beziehungsweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz strafbar gemacht, zudem würde der Vorwurf der Unzuverlässigkeit vorliegen. Dies könne dazu führen, dass erteilte Genehmigungen widerrufen oder keine neuen erteilt werden. Zu ausländischen Entscheidungen über Rüstungskontrollmaßnahmen nehme die Bundesregierung keine Stellung. Der Antwort sind Listen mit Ausfuhrgenehmigungen für die Firma Rheinmetall der Jahre 2001 bis 2019 beigefügt. Dabei geht es um den Export von militärischen Fahrzeugen und Technologie und Fertigungsmittel für die Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen.