Zu Interpol entsandte BKA-Bedienstete
Berlin: (hib/STO) Vom Bundeskriminalamt zum Interpol-Generalsekretariat entsandten Bediensteten unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des Interpol-Generalsekretariats und sind verpflichtet, allein den Interessen der Organisation zu dienen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15681). Danach unterliegen diese Bediensteten „Verschwiegenheitspflichten und Restriktionen betreffend die Weitergabe von internen Informationen an Stellen außerhalb des Interpol-Generalsekretariats“.