Regierung prüft Ländereinwendungen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes“ (19/15619) „im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen“. Das geht aus ihrer Gegenäußerung auf die Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf hervor (19/16405). Mit dem Entwurf will die Bundesregierung für zwölf Infrastrukturprojekte die Möglichkeit schaffen, statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen. Betroffen davon sollen sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte sein. Die Änderungswünsche der Länderkammer beziehen sich auf die Projekte „Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle“ und die „Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz“. Zudem soll nach den Vorstellungen des Bundesrates, die Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland als 13. Projekt in den Entwurf aufgenommen werden.