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15.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 60/2020

Bundesrat übt Kritik an GVFG-Novelle

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat lehnt die in der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) enthaltene Fördervoraussetzung für Straßenbahnen ab. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf hervor, die als Unterrichtung (19/16404) vorliegt. Mit Blick auf die Erreichung der vom Bund ausgegebenen Klimaschutzziele sei es kontraproduktiv zu fordern, „dass die zu fördernden Infrastrukturen in jedem Fall ,weit überwiegend' in Form eines besonderen Bahnkörpers ausgeführt werden müssen“, urteilt der Bundesrat. Vorgeschlagen wird eine Korrektur dahingehend, dass die Bevorrechtigung der Bahnen „entweder durch einen besonderen Bahnkörper oder durch diesbezüglich geeignete Bauformen beziehungsweise Fahrleitsysteme sicherzustellen ist“.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Das grundsätzliche Ziel, einen besonderen Bahnkörper zu schaffen, sei nicht aufzugeben, heißt es darin. Die Möglichkeit, Teile der Bahnen auf nicht besonderem Bahnkörper - also auf gemeinsam genutzten Straßen - mit in die Förderung einzubeziehen sei ein weitreichendes Angebot. „Die komplette Aufgabe des Grundsatzes einen besonderen Bahnkörper herzustellen, ist nicht sinnvoll und insofern abzulehnen“, schreibt die Regierung, die auch die zwölf weiteren Vorschläge des Bundesrates zur GVFG-Novelle ablehnt.

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