Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber
Berlin: (hib/CHE) Von Januar 2019 bis Ende November 2019 haben die gemeinsamen Einrichtungen (gE) rund 267 Millionen Euro für Entgeltzuschüsse im Rahmen der Paragrafen 16e und 16i des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) ausgegeben. Das geht aus einer Antwort (19/16312) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16087) der AfD-Fraktion hervor. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hatte die Bedingungen für Lohnkostenzuschüsse nach dem SGB II geändert.