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15.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 62/2020

UN-Regelungen für autonomes Fahren

Berlin: (hib/HAU) „In den Gremien und Arbeitsgruppen der UN-Wirtschaftskommission für Europa arbeiten Vertreter der Bundesregierung an der Entwicklung von UN-Regelungen zur technischen Umsetzung von Automatisierten Lenkfunktionen sowie Cyber Security und Software Updates für automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16114) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15679), die sich nach der „internationalen Arbeit der Bundesregierung für die Mobilität der Zukunft“ erkundigt hatte.

Auf Ebene der Europäischen Union würden die Themen Fahrzeugdaten, Cyber Security sowie Automatisiertes und Autonomes Fahren im Verordnungsentwurf zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit adressiert, heißt es in der Antwort. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setze sich für die stetige Weiterentwicklung der technischen Anforderungen an Fahrzeuge ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei gelte es ebenso, die Anforderungen an die Cyber Security und den Datenschutz einzubringen.

Auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) werde die Harmonisierung technischer Anforderungen geregelt, schreibt die Regierung. Der Umgang mit Daten aus dem Auto hinsichtlich möglicher Zugriffsrechte sei gegebenenfalls national beziehungsweise in der Europäischen Union zu regeln.

In der Arbeitsgruppe der UN zu Cyber Security und Software Updates würden derzeit mehrere technische Möglichkeiten diskutiert, welche die Fahrzeugsicherheit beim externen Zugriff auf Fahrzeugdaten gewährleisten, heißt es weiter. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass neben der Sicherheit auch Aspekte des Verbraucher- und Datenschutzes berücksichtigt werden, wird mitgeteilt.

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