Reisehinweise für die Türkei
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat Kenntnis von insgesamt fünf deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, bei denen ein Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung durch türkische Behörden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in kurdischen Vereinen in Deutschland bestehen soll. Die Festnahmen seien seit dem 11. Oktober 2019 erfolgt, heißt es in der Antwort (19/16314) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15693). Eine der fünf Personen befinde sich noch in Untersuchungshaft, gegen die anderen Betroffenen seien Ausreisesperren mit Meldeauflagen verhängt worden. Eine Auflistung einzelner Vereinsnamen und Funktionen der Betroffenen könne zum Schutz der Betroffenen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen, schreibt die Bundesregierung.