Rechtsrahmen durch Gaststaatgesetz
Berlin: (hib/AHE) Das Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Organisationen (Gaststaatgesetz) bietet ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Anerkennung internationaler Organisationen, weiterer internationaler Einrichtungen sowie internationaler Nichtregierungsorganisationen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/15900) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15096) schreibt, regelt das Gesetz, unter welchen Bedingungen diesen Organisationsformen Privilegien gewährt werden können.
Für den Bereich der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen ergäben sich die anwendbaren Vorrechte und Immunitäten bereits aus mehreren Übereinkommen und Abkommen seit 1946. In Teil 3 des Gaststaatgesetzes würden unter dem Oberbegriff der weiteren internationalen Einrichtungen neue Organisationsformen wie die internationale Institution, die quasizwischenstaatliche Organisation und die sonstige internationale Einrichtung erstmalig als Kategorien der internationalen Zusammenarbeit in das deutsche Recht eingeführt. Auch die Kategorie der internationalen Nichtregierungsorganisation werde erstmalig mit dem Gaststaatgesetz in das deutsche Recht eingeführt.