Widerrufung von Flüchtlingsanerkennung
Berlin: (hib/STO) Im dritten Quartal 2019 sind in Deutschland insgesamt 1.639 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen einschließlich subsidiären Schutzes beziehungsweise Abschiebungsverboten widerrufen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15743) hervor. Danach kam es bei insgesamt 51.861 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren von Anfang Juli bis Ende September vergangenen Jahres in 50.222 Fällen zu keinem Widerruf.