Berichte zum Teilhabechancengesetz
Berlin: (hib/CHE) Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung legt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2023 jeweils einen Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und damit auch zur Wirkung der Paragrafen 16e und 16i des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/15994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.