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15.01.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 70/2020

Einbürgerung bei Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/STO) Mehrere Oppositionsinitiativen zur Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter sind im Ausschuss für Inneres und Heimat gescheitert. Neben Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke (19/13505) und Bündnis 90/Die Grünen (19/12200) fand auch ein Antrag der FDP-Fraktion (19/14063) in dem Gremium am Mittwoch keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf der Linken wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD- und der FDP-Fraktion im Ausschuss abgelehnt. Der Vorlage zufolge sollen Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, auf Antrag einzubürgern sein, „auch wenn sie nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten“. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, wird damit „insbesondere auf Abkömmlinge deutscher Frauen gezielt, die, wenn das Kind aus einer Ehe mit einem ausländischen Mann stammt, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an das Kind weitergeben konnten“.

Ferner soll laut Gesetzentwurf künftig einem Antrag auf Einbürgerung stattgegeben werden, „wenn ein Wiedergutmachungsinteresse besteht“. Ein solches Interesse soll danach insbesondere bei Personen angenommen werden, die das Staatsgebiet des Deutschen Reiches sowie nach 1933 von Deutschland besetzte Gebiete wegen drohender Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verlassen und die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, oder die infolge politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wurden.

Die Grünen-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf Ansprüche auf Einbürgerung verankern, „die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gut zu machen ist“. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, treten auch mehr als 70 Jahre nach der Beendung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft „immer noch Fälle auf, in denen das geschehene Unrecht im Staatsangehörigkeitsrecht nicht gut gemacht wurde“. Dabei gebe es eine Reihe von Fallgruppen, bei denen es notwendig erscheine, „dem berechtigten Anliegen der Betroffenen durch eine Einbürgerung zeitnah Rechnung zu tragen“.

Der Entwurf enthält den Angaben zufolge Einbürgerungsansprüche „für alle Gruppen, in denen eine Einbürgerung zur Wiedergutmachung geboten ist“. Er wurde im Ausschuss mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion abgelehnt.

„Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Nachfahren umfassend und klar gesetzlich regeln“ lautet der Titel des im Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit abgelehnten FDP-Antrags. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Neben Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit im Nationalsozialismus aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und deren Nachfahren“ sollen danach „auch solche Personen, die Deutschland verlassen haben, um drohenden nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen, und in diesem Zuge etwa durch Eheschließung oder den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, und deren Nachfahren einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben“.

Ein solcher Anspruch soll dem Antrag zufolge zudem Personen eingeräumt werden, „die die deutsche Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 nur aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen nicht erlangt haben, und deren Nachfahren“. Ferner sollen unter anderem nach dem Willen der Fraktion „Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Ausgleich für den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund nationalsozialistischen Unrechts beantragen können“, diese voraussetzungslos erhalten.

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