Kindergeld und Asylverfahren
Berlin: (hib/HLE) Asylbewerbern steht während des laufenden Anerkennungsverfahrens kein Kindergeldanspruch zu. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15897(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Ein Kindergeldanspruch entstehe regelmäßig erst mit der Anerkennung als Asylberechtigter und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.