Wahrung von Fahrgastrechten thematisiert
Berlin: (hib/HAU) Aus welchen Gründen die Bundesregierung das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Durchsetzungsstelle zur Wahrung von Fahrgastrechten benannt hat, möchte die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/16379) wollen die Liberalen von der Bundesregierung außerdem erfahren, mit welchen personellen Kapazitäten das EBA die Überwachung der Fahrgastrechte und die Bearbeitung der Beschwerden hinsichtlich der EU-Fahrgastverordnung ausübt. Des Weiteren interessiert die Abgeordneten, wie viele Beschwerden wegen Nichtzuständigkeit des EBA an andere Aufsichtsbehörden weitergeleitet wurden.