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15.01.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 71/2020

Umweltstandards beim Tiefseebergbau

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt sich in den derzeitigen Verhandlungen des „Mining Code“ der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) nach eigenen Angaben „intensiv“ für höchstmögliche Umweltstandards bei einem möglichen Tiefseebergbau ein. Die Belastungen könnten durch die Vereinbarung und die konsequente Anwendung anspruchsvoller Abbauregularien minimiert werden, betont sie in einer Antwort (19/16025) auf eine Kleine Anfrage (19/14999) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel sei es, bei jedem einzelnen Vorhaben den Nachweis zu fordern, dass keine unerwünschten Belastungen verursacht werden. Regionale Umweltmanagementpläne sollten zudem die Überschreitung festgelegter Belastungsgrenzen verhindern.

Ihren Angaben zufolge setzt die Bundesregierung schon jetzt die von der ISA erarbeiteten Empfehlungen für die Erhebung von grundlegenden Daten in den Lizenzgebieten um. So würden in beiden deutschen Lizenzgebieten seit 2010 beziehungsweise seit 2015 entsprechende Grundlagendaten zur Biodiversität und zu Ökosystemprozessen erhoben, die für eine spätere Bewertung möglicher Auswirkungen eines Abbaus erforderlich seien.

Noch lägen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, um mögliche Veränderungen der Tiefseeökosysteme aufgrund von simulierten Abbautätigkeiten abschließend beurteilen zu können, heißt es in der Antwort weiter. Ein voraussichtlich für 2020 geplanter Kollektortest der Firma DEME/GSR biete erstmalig die Gelegenheit, den Einsatz eines Abbaugerätes unter industrienahen Bedingungen wissenschaftlich fundiert zu erfassen und zu bewerten. Seitens der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und im Rahmen des Verbundvorhabens MiningImpact II sei außerdem eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung vorgesehen.

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