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15.01.2020 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 71/2020

Reform des ZIM-Innovationsprogramms

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) anpassen, um insbesondere die Zugangsbedingungen für junge, kleine und forschungsunerfahrene Unternehmen zu verbessern, den Wissenstransfer sowohl national als auch international zu stärken und die Förderbedingungen noch passfähiger und mittelstandsgerechter auszugestalten. Entsprechende Impulse lieferten die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Evaluation im Juni 2019, schreibt sie in einer Antwort (19/16295) auf eine Kleine Anfrage (19/15831) der FDP-Fraktion. Die neue ZIM-Richtlinie solle nach Abschluss der notwendigen Abstimmungsarbeiten „zügig Anfang 2020“ veröffentlicht werden.

Insgesamt habe die Evaluation die positive Rolle der Unterstützungsmaßnahme zur Stärkung der unternehmerischen Innovationskraft verdeutlicht. Eine besondere Bedeutung komme dabei Wirtschaft-Wissenschaft-Kooperationen zu. Sie stärken nach Ansicht der Bundesregierung Know-how-Flüsse in beide Richtungen und seien „der größte ZIM-Förderbereich mit wachsendem Gewicht“.

Kernzielgruppe des ZIM blieben kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, darunter viele Erstfördernehmer, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Evaluation ergeben habe, würden die geförderten Unternehmen ihre Forschungsintensität durch das ZIM verdoppeln.

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