Mehr Repräsentanz von Frauen angestrebt
Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine „Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für mehr Repräsentanz von Frauen im Parlament“ einsetzen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/16486) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Darin führen die Abgeordneten aus, das „eine gleichberechtigte politische Teilhabe und Repräsentanz von Frauen“ auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts nicht erreicht sei. Frauen machten die Hälfte der Bevölkerung aus, doch liege ihr Anteil im derzeitigen Bundestag nur bei knapp 31 Prozent und sei im Vergleich zur vorhergehenden Legislaturperiode um mehr als fünf Prozentpunkte gesunken. Ziel aller politischen Kräfte müsse es sein, „Lösungsansätze zu entwickeln, wie es gelingen kann, zukünftig mehr Frauen im demokratischen Prozess als Entscheidungsträgerinnen auf höchster politischer Ebene zu gewinnen“.
Die Kommission, die der Bundestag laut Antrag „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ einsetzen soll, soll nach dem Willen der Fraktion Vorschläge für eine bessere politische Teilhabe und stärkere Repräsentanz von Frauen im Bundestag erarbeiten und prüfen. Insbesondere soll sie der Vorlage zufolge eine Studie in Auftrag geben „zur Analyse von Barrieren im Vorfeld von Kandidaturen und im parlamentarischen Alltag sowohl in Deutschland als auch im europäischen Vergleich“, Ferner soll sie laut Fraktion unter anderem „Vorschläge für Maßnahmen für die vorgelagerte Phase von Kandidaturen in Wahl kreisen, vor allem bei der Aufstellung der Wahllisten, jenseits des von uns abgelehnten und verfassungswidrigen Ansatzes eines Paritätsgesetzes“ entwickeln und rechtlich prüfen.
Den Abgeordneten zufolge soll sich die Kommission im ersten Quartal 2020 konstituieren und innerhalb eines Jahres dem Bundestag ihre Ergebnisse vorlegen. Angehören sollen ihr laut Vorlage neun Mitglieder des Bundestages und neun Sachverständige aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Dabei soll die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder benennen, die SPD-Fraktion zwei Mitglieder und die Fraktionen von AfD, FDP, Linken und Grünen je ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden oder gegebenenfalls nach dem aufgeführten Schlüssel. Für jedes Mitglied des Bundestages soll zudem ein stellvertretendes Mitglied benannt werden können.