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15.01.2020 Haushalt — Ausschuss — hib 78/2020

Haushaltsüberschuss thematisiert

Berlin: (hib/SCR) Vertreter der Koalitionsfraktionen habe am Mittwoch im Haushaltsausschuss für eine differenzierte Betrachtung des laut vorläufigem Jahresabschluss 2019 vom Bund erzielten Überschusses in Höhe von 13,5 Milliarden Euro geworben. Ein Vertreter der Unions-Fraktion mahnte, genau hinzuschauen, was strukturelle und was nur temporäre Minderausgaben sind. Der Christdemokrat wies darauf hin, dass dem Bund hingegen einnahmeseitig strukturell sechs Milliarden Euro weniger bei der Umsatzsteuer zur Verfügung stünden.

Für die SPD-Fraktion erklärte ein Abgeordneter, dass der Überschuss auch auf Einmal-Effekte zurückzuführen sei und keine Begründung, „neue Ausgaben zu genieren“. Grundsätzlich sei der Haushalt „ein Ausdruck der guten Zusammenarbeit in der Großen Koalition“.

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BMF) nannte den vorläufigen Abschluss „ein zufriedenstellendes Ergebnis“, verwies aber ebenfalls auf Einmal-Effekte wie die erheblich geringere EU-Eigenmittelabführung und geringer ausfallende Zinsausgaben. Als positive Entwicklung hob der Ministeriums-Vertreter hervor, dass rund 98 Prozent oder 38,1 Milliarden Euro der im Bundeshaushalt 2019 zur Verfügung gestellten Investitionsmittel abgeflossen seien. Für die Sondervermögen des Bundes, beispielsweise den Digitalfonds oder den Energie- und Klimafonds, zog der BMF-Vertreter eine verhalten ausfallende Bilanz des Mittelabflusses.

Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums hat der Bund im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von 357,1 Milliarden Euro erzielt und damit 0,7 Milliarden Euro mehr als geplant. Die Ausgaben fielen mit 343,6 Milliarden Euro um 12,8 Milliarden Euro geringer aus als im Soll. Der Überschuss wird zum Großteil (13,0 Milliarden Euro) der sogenannten Asyl-Rücklage zugeführt. 0,5 Milliarden Euro sind für eine Rücklage im Verteidigungsbereich vorgesehen. Eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, wie sie im Haushalt 2019 veranschlagt worden war, entfällt damit.

Die Mindereinnahmen entfallen laut BMF-Vorlage zum Großteil auf geringere Zinsausgabe, die um 5,5 Milliarden Euro geringer ausfallen als geplant, sowie auf Titel der Grundsicherung, die um insgesamt 1,5 Milliarden Euro geringer als im Soll ausfallen.

Faktisch wirkt auch die um 5,4 Milliarden Euro geringer ausfallende EU-Eigenmittelabführung ausgabemindernd. Der Titel wird im Haushalt allerdings als negative Einnahme im Bereich Steuereinnahmen veranschlagt. Diese Einnahmen fallen mit 329,0 Milliarden Euro damit um 3,5 Milliarden Euro höher aus als im Soll. Die eigentlichen Steuereinnahmen fielen hingegen um 1,9 Milliarden Euro geringer aus als angenommen.

Vertreter der Oppositionsfraktionen merkten fraktionsübergreifend an, dass geringere Zinsausgaben auch schon bei der Haushaltsaufstellung hätten erwartet werden können. In der Debatte im Ausschuss thematisierten die Abgeordneten zudem den Mittelabfluss in den Sondervermögen und den Investitions-Begriff.

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