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15.01.2020 Haushalt — Antrag — hib 78/2020

Finanzielle Lasten der Migrationspolitik

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die „finanziellen Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen“. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/16488) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies soll dem Antrag zufolge neben den Aufwendungen, die beim Bund „im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik“ einschließlich der „Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen“ anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen „für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen“.

In diesem Bericht sollen die Kosten dem Antrag zufolge detailliert aufgeschlüsselt werden, unter anderem nach Leistungen für die Erstellung beziehungsweise das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII „insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums“ sowie beispielsweise nach Leistungen für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, für Dolmetscher und Sprachkurse, für weitere Integrationsmaßnahmen oder für Rückführungen.

Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem das Parlament jährlich „über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis“ informieren und die Abgeordneten in dem Bericht „regelmäßig detailliert über die aktuelle Höhe der ,Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen' (sogenannte Flüchtlingsrücklage)“ in Kenntnis setzen.

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