Letztsicherung mit Obergrenze
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht, die Entscheidungsgremien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) könnten sich in einem Abwicklungsfall genötigt sehen, die Obergrenze für die Letztsicherung im Bankenabwicklungsfonds SRF anzuheben oder ganz auszusetzen. Eine Aussetzung der nominalen Obergrenze sei weder in dem geänderten ESM-Vertrag noch in den anderen die Letztsicherung betreffenden Rechtstexten vorgesehen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/15973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15519).