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17.01.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 85/2020

BKA-Zeuge „erschrocken“ über Vorwürfe

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat ein Beamter aus dem Bundeskriminalamt bestritten, dass es Anfang 2016 in seiner Behörde eine Weisung „von oben“ gegeben habe, eine hochkarätige Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts im radikalislamischen Milieu zu diskreditieren. Er sei „erschrocken“ darüber, dass derzeit in der Öffentlichkeit eine solche Darstellung verbreitet werde, sagte der Erste Kriminalhauptkommissar Jan Rehkopf am Donnerstag. Der heute 44-jährige Zeuge gehört dem BKA seit 1997 an, ist seit 2011 im Polizeilichen Staatsschutz tätig und war Anfang 2016 mit der Bewertung von Gefahrenlagen durch islamistische Terroristen befasst.

Er habe in dieser Funktion durchaus eigenständig gearbeitet, betonte der Zeuge: „Ich habe einen eigenen Kopf. Wenn ich Bewertungen schreibe, treffe ich die allein, und da hat niemand Einfluss drauf.“ Am 4. und 18. Februar 2016 hatte Rehkopf zwei Gefährdungsbewertungen über den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri verfasst. Beim ersten Mal hatte er die Wahrscheinlichkeit, dass Amri einen Anschlag verüben werde, als „eher auszuschließen“, beim zweiten Mal als „unwahrscheinlich“ bezeichnet. Damit hatte er Amri auf der BKA-eigenen Gefährder-Bewertungsskala immerhin um zwei Stufen aufrücken lassen.

Er habe damals ein Anschlagsszenario zu beurteilen gehabt, das ein unter der Bezeichnung „VP01“ geführter Informant des Düsseldorfer LKA im Umfeld des islamistischen Predigers Abu Walaa in Erfahrung gebracht haben wollte. Demnach plante Amri einen Einbruchsdiebstahl, um mit der Beute Schnellfeuerwaffen zu finanzieren, mit denen er dann wiederum ein Attentat verüben wollte. Habe er schon diesen Ablauf für unplausibel gehalten, so sei er noch skeptischer geworden, als er festgestellt habe, dass die VP01 genau denselben Plan unabhängig von Amri noch von einem anderen Mitglied der Gruppe um Abu Walaa gehört haben wollte. Am 18. Februar sei er zu einer leicht veränderten Bewertung gelangt, weil mittlerweile außer den Angaben des V-Mannes Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung Amris vorgelegen hätten, die zeigten, dass sich der Mann damals tatsächlich für Waffen und Sprengstoff interessierte.

Misstrauisch haben ihn auch gestimmt, dass sich die VP01 nur mühsam mit Amri habe verständigen können, weil sie dessen Arabisch nicht beherrscht habe. Bei alledem habe er nie die persönliche Glaubwürdigkeit der Quelle bestritten. Allein an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben zur Sache habe er „erhebliche Zweifel“ gehegt.

Bei der Bundesanwaltschaft schlug Rehkopfs Bewertung gleichwohl wie eine Bombe ein. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe um Abu Walaa, das sich weitestgehend auf Angaben der VP01 stützte, schien damit gefährdet. Eine klärende Aussprache beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 habe er keineswegs als so hitzig und kontrovers in Erinnerung, wie derzeit von anderen Teilnehmern berichtet, betonte der Zeuge. Die Vertreter des LKA hätten bei dieser Gelegenheit Informationen über den V-Mann und seinen Einsatz vorgetragen, die ihn zu einer Neubewertung veranlasst hätten. Nach der Besprechung will der Leiter der gegen Abu Walaa eingesetzten Ermittlungskommission, der Düsseldorfer Kriminalhauptkommissar M., von einem Kollegen Rehkopfs vertraulich erfahren haben, dass „ganz oben“ im BKA beschlossen worden sei, die VP01 mundtot zu machen.

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