Überwachung invasiver Arten
Berlin: (hib/LBR) Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ist eine Methodik entwickelt worden, die eine naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung für die in Deutschland relevanten gebietsfremden Arten ermöglicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16188). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, nach welchen Kriterien bewertet wird, ob eine Art als invasiv einzustufen ist und durch welche europäischen Institutionen Arten auf die Unionsliste aufgenommen werden.
Das Verfahren zur Aufnahme von Arten auf die Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung richte sich nach Artikel 4 der EU-Verordnung 1143/2014, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Gemäß der Verordnung werde im Abstand von sechs Jahren über Vorkommen und Maßnahmen berichtet. Erstmals wurde der Bericht für Deutschland im vergangenen Jahr von Bund und Ländern erstellt. Eine exakte Zahl an neu eingewanderten Arten könne nicht genannt werden. Von den 3.150 in Deutschland bekannten gebietsfremden Arten werden nach Angaben des BfN 38 Gefäßpflanzenarten, 20 Wirbeltierarten, sieben Algenarten, zwei Pilzarten und 18 wirbellose Tierarten als invasiv eingestuft. Die Unionsliste beinhalte 66 invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung. Mindestens 37 von ihnen kämen in Deutschland wildlebend vor, schreibt die Regierung. Daten dazu, wie viele heimische Arten durch invasive Arten verdrängt werden, seien nicht verfügbar.