+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 97/2020

Keine Daten zur Fahrradinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) In Deutschland gibt es kein standardisiertes und bundeseinheitliches Verfahren zur Zustandserfassung und -bewertung von Fahrradwegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16438) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15800) hervor. Aufgrund verfassungsmäßiger Zuständigkeiten der Kommunen und Länder sowie daraus resultierender „unterschiedlicher Baulastträgerschaften“ verfügt die Bundesregierung laut der Antwort nicht über umfassende Daten zur Fahrradinfrastruktur in Deutschland.

Auf die Frage, ob fehlende oder mangelhafte Fahrradwege in Deutschland ein Sicherheitsproblem im Straßenverkehr darstellen, schreibt die Regierung: „Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass es keine generalisierbaren Unterschiede der Unfallbelastung der unterschiedlichen Führungsformen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) gibt.“ Vielmehr prägten baulich-betriebliche Einzelmerkmale das Unfallgeschehen. Häufig fänden Radverkehrsunfälle an Kreuzungen und Einmündungen, beim ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit parkenden Kfz und bei Abbiegevorgängen statt. „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine flächendeckende, möglichst getrennte, ausreichend dimensionierte und sicher geführte Radinfrastruktur zur Reduzierung von Radverkehrsunfällen beitragen kann“, heißt es in der Antwort. In jedem Fall sei aber auf eine sichere Gestaltung und mindestens auf eine Einhaltung der Technischen Regelwerke zu achten.

Marginalspalte