Parteiamt und Ministeramt vereinbar
Berlin: (hib/HLE) Die Kandidatur und die Ausübung von Parteiämtern ist mit dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eines Mitglieds der Bundesregierung vereinbar. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16233(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion (19/15667(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fest, die sich nach der Kandidatur des Bundesministers der Finanzen als Parteivorsitzender der SPD erkundigt hatte. Die Antwort erfolgte auf die Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13984(Dokument, öffnet ein neues Fenster).