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27.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 99/2020

Förderung der Ladeinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Der Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds weist nach Angaben der Bundesregierung als „Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur“ für den mittelfristigen Zeitraum 2020 bis 2023 rund 3,4 Milliarden Euro aus, wovon der größte Teil für die öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16463) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16157) hervor.

Danach beträgt die Förderhöhe für Normal-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 22 kW bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware sei von Kosten bis zu 5.000 Euro pro Normal-Ladepunkt auszugehen, heißt es. Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 100 kW beträgt der Antwort zufolge bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 12.000 Euro pro Ladepunkt. Für diese Hardware sei von Kosten bis zu 20.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt auszugehen.

Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mehr als 100 kW beträgt bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 30.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist laut Bundesregierung von Kosten bis zu 50.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt über 100 kW auszugehen.

Was den Netzanschluss angeht, so beträgt die Förderhöhe für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 5.000 Euro pro Ladepunkt, wobei für den Netzanschluss von Kosten bis zu 8.500 Euro pro Ladestation auszugehen sei. Die Förderhöhe für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz beträgt laut Antwort bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 50.000 Euro pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss sei von Kosten bis zu 85.000 Euro pro Ladestation auszugehen, schreibt die Regierung.

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