Behindertenhilfe und Umsatzsteuer
Berlin: (hib/HLE) Um umsatzsteuerliche Regelungen zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16317). Die Abgeordneten fragen, ob es zutrifft, dass seit dem 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig seien. Die Bundesregierung soll erläutern, welche Bereiche des Mittagessens zum Beispiel hinsichtlich des Einkaufs und der Zubereitung welcher Steuerpflicht unterfallen. Die Bundesregierung soll außerdem angeben, wie sie den erheblichen bürokratischen Aufwand für die Träger der Einrichtungen kompensieren will, der durch die Aufteilung in umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Anteile der Mahlzeiten entsteht.