+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.01.2020 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 107/2020

Bereitstellung von Leistungsinformationen

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/16780) liegt ihr Bericht „nach Paragraf 3 Absatz 2a des E-Government-Gesetzes“ vor. Nach dieser Gesetzespassage sollen die obersten Bundesbehörden zu „leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes“ allgemeine Leistungsinformationen in standardisierter Form bereitzustellen. Dabei hat die Bundesregierung der Unterrichtung zufolge dem Bundestag über den Stand der Bereitstellung zu berichten.

Wie die Bundesregierung in dem Bericht erläutert, betreibt der IT-Planungsrat seit 2017 die Anwendung „Föderales Informationsmanagement“ (FIM). Sie sehe vor, dass der Bund zu bundesrechtlich geregelten Leistungen einheitliche Leistungsinformationen sowie „Datenfeld- und Prozessinformationen bereitstellt (die drei sogenannten FIM-Bausteine)“. FIM-Leistungsbeschreibungen beschreiben den Angaben zufolge für Bürger oder Unternehmen in Form eines kurzen Textes, welcher Leistungsgegenstand unter welchen Voraussetzungen wie beantragt werden kann. FIM-Datenfeldinformationen geben laut Vorlage an, welche Daten beim Vollzug einer Leistung erfasst und verarbeitet werden müssen, während FIM-Prozessinformationen das innerbehördliche Vorgehen zur Erbringung einer Leistung zeigen, um sicherzustellen, dass kein Arbeitsschritt oder eine erforderliche Beteiligung übersehen wird.

FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen informieren zusammen über den bundesrechtlichen Kern einer Leistung, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Sie werden den Angaben zufolge auf Bundesebene von den zuständigen Bundesressorts gemeinsam mit einer zentralen Bundesredaktion erstellt. Länder und Kommunen ergänzten die bereitgestellten FIM-Informationen bei Bedarf und passten sie an ihre landesspezifischen Erfordernisse an, insbesondere an die gegebenenfalls landesspezifische Rechtslage, heißt es ferner in dem Bericht. Er enthält neben einer Liste der bisher freigegebenen FIM-Leistungsbeschreibungen auch Listen der bisher freigegebenen oder in Arbeit befindlichen FIM-Datenfeldinformationen und FIM-Prozessinformationen.

Marginalspalte