Keine Verträge mit Niedrigsteuergebieten
Berlin: (hib/HLE) Der Hauptzweck von Doppelbesteuerungsabkommen besteht darin, bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und Sachverhalten die mehrfache Besteuerung derselben Einkünfte durch die Vertragsstaaten zu vermeiden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16449) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15828) mit. Darin heißt es weiter, mit Staaten, die niedrig oder überhaupt nicht besteuern würden, würden grundsätzlich keine Doppelbesteuerung geschlossen, weil keine Doppelbesteuerung drohe.