Ausschluss von Frauen
Berlin: (hib/HLE) Eine Körperschaft kann dann nicht gemeinnützig sein, wenn sie Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließt. Auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17.Mai 2017 weist die Regierung in ihrer Antwort (19/16511) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16004) hin. Dann heißt es weiter, die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zu einer Gesetzesinitiative seien noch nicht abgeschlossen. Der Bundesfinanzhof lasse die Nichtaufnahme eines Geschlechts aus sachlichen Gründen zu, heißt es in der Antwort weiter.