Transparentes Gesetzgebungsverfahren
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betont, dass die Arbeit am Angehörigen-Entlastungsgesetz nach den üblichen Transparenzregeln öffentlich nachvollziehbar gestaltet worden ist. In ihrer Antwort (19/16710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/16348(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke verweist sie auf die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auf der Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe sukzessive veröffentlicht werden.