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29.01.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 120/2020

Standardisierung der Ladeinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung gibt es derzeit keine grundsätzlichen Hemmnisse im Hinblick auf eine Standardisierung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. An der Erarbeitung entsprechender Standards für die Ladeinfrastruktur von Nutzfahrzeugen arbeiteten verschiedene Akteure aus Industrie und Wirtschaft konstruktiv, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16347).

Wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität sei, „dass das Laden und Bezahlen anbieterübergreifend sicher, transparent und kundenfreundlich möglich ist“, schreibt die Bundesregierung. Grundlage hierfür sei die Interoperabilität von Authentifizierungs- und Bezahlsystemen. Diese Anforderungen seien in der Ladesäulenverordnung (LSV) mittels einheitlicher Anforderungen für das sogenannte „punktuelle Laden“ an allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen umgesetzt worden. Seit der ersten Änderung der Ladesäulenverordnung, die im Juni 2017 in Kraft getreten ist, könnten Nutzer ohne vorherigen Abschluss eines auf längere Zeit angelegten Stromliefervertrages mit Bargeld, einem gängigen webbasierten Zahlungssystem oder per EC- oder Kreditkarte an allen neu aufgebauten öffentlich zugänglichen Ladepunkten Strom beziehen und bezahlen, heißt es in der Antwort.

Viele Fahrstromanbieter und Ladepunktbetreiber, so schreibt die Regierung weiter, vernetzten sich bereits untereinander auf sogenannten „Roaming-Plattformen“. Dadurch werde für die Nutzer von Elektrofahrzeugen ein einfaches und anbieterübergreifendes Laden und Bezahlen ermöglicht. „So werden Ladenetzwerke weiter vergrößert und ein bundes- und perspektivisch sogar europaweit einheitliches und anbieterunabhängiges Laden ermöglicht“, heißt es in der Vorlage.

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