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29.01.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 120/2020

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16358) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (Bundesratsdrucksache 532/19)) Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/16712) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die Veröffentlichung der Entwürfe und der Stellungnahmen auf der Internetseite des BMJV seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Antwort enthält eine Auflistung der Gespräche der Leitungsebene des BMJV mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs.

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

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