Weiterbildung im EU-Beihilferecht
Berlin: (hib/ROL) Die FDP möchte mit ihrer Kleinen Anfrage (19/16602) Auskunft über die Rolle der wissenschaftlichen Weiterbildung durch Hochschulen vor dem Hintergrund der Nationalen Weiterbildungsstrategie und der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft erfahren. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen beurteilt, wenn diese einem breiten Personenkreis zur Verfügung stehen sollen.
In der Praxis gestalte sich die Teilhabe der Hochschulen am Weiterbildungsmarkt schwierig, da die staatliche Unterstützung nach dem EU-Beihilferecht geregelt wird, das zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten unterscheidet. Wirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen dem Beihilfeverbot. Weiterbildung wird nach Auffassung der FDP nicht explizit eingestuft, womit grundsätzlich unklar bleibe, wie genau mit Weiterbildungsangeboten beihilferechtlich zu verfahren ist. Hochschulen, die Weiterbildung extern anbieten wollen, dürfen diese Angebote nicht aus den ihnen zugewiesenen staatlichen Mitteln finanzieren. Dies führt nach Ansicht der FDP zu einer Verteuerung der Angebote und hemmt zudem deren Entwicklung.