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29.01.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 130/2020

Pläne zum Kohleausstieg diskutiert

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochnachmittag mit einem Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMU) über die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und das am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Kohleausstiegsgesetz diskutiert. Die Kernelemente der Empfehlungen habe die Bundesregierung mit dem Kohleausstiegsgesetz aufgegriffen, sagte der Vertreter. Er sehe es als Meilenstein an, auch weil es kein anderes Industrieland gebe, das einen solchen Weg gegangen sei.

Das erste Kraftwerk gehe bereits 2020 vom Netz, bis Ende 2022 würden insgesamt acht Kraftwerke, rund 2,84 Gigawatt, abgeschaltet, berichtete er dem Ausschuss. Der Braunkohleausstieg sei so verhandelt worden, dass bis 2030 nur noch neun Gigawatt am Netz seien, dies sei der vorgesehene Beitrag, um das Sektorziel 2030 für den Energiesektor zu erreichen.

Zudem haben sich die Kohleländer darauf geeinigt, dass Checkpoints in den Jahren 2026, 2029 und 2032 eingeführt werden, sodass auch ein Vorziehen des Ausstiegs für diejenigen Kraftwerke, die nach dem Jahr 2030 am Netz sind, möglich sei. Bezogen auf das Ausstiegsdatum 2038 bestehe die Möglichkeit, dieses Datum auf 2035 vorzuziehen.

Die Grünen-Fraktion wollte in ihren Nachfragen erfahren, wie ein „Mehr“ an erneuerbaren Energien aussehen könne. Ein Vertreter der Union fragte nach den Wechselwirkungen in Bezug auf das Gipsvorkommen. Ein Vertreter der AfD kritisierte, dass der Gesetzentwurf nicht genug auf die Versorgungssicherheit eingehe und die Gefahr für großflächige Stromausfälle bestehe. Warum das Vorhaben so schnell und ohne eingehende Beteiligung von Verbänden durchgeführt wurde, wollte ein Vertreter der FDP-Fraktion wissen. Eine Vertreterin der SPD fragte nach Details zur Zukunft des Hambacher Forsts und ein Linken-Vertreter interessierte sich für mögliche CO2-Mehremissionen, die durch eine Kaskadenabschaltung von Kraftwerken entstehen könnten.

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